Forderung

Klimaschutz erfordert einen ökonomischen Anreiz

Hintergrund der Forderungen

Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat haben ein nationales Emissionshandelssystem für Brennstoffemissionen (das BEHG) beschlossen. Hierbei handelt es sich um eine CO2-Bepreisung für die Bereiche Wärme und Verkehr. Über einen nationalen CO2-Emissionshandel erhält dann der Ausstoß von Treibhausgasen beim Heizen und Autofahren einen Preis. Unternehmen, die mit Heizöl, Erdgas, Benzin und Diesel handeln, müssen ab 2021 dafür einen CO2-Preis bezahlen.

Sie werden verpflichtet für den Treibhausgas-Ausstoß, den ihre Produkte verursachen, Verschmutzungsrechte in Form von Zertifikaten zu erwerben. Nach diesem Gesetz wird ab dem 1. Januar 2021 jede ausgestoßene Tonne CO2 (oder Äquivalent) mit 25 € bepreist. Dieser Preis soll bis 2025 schrittweise auf 55 € angehoben werden.

Die neue CO2-Bepreisung sollte nicht nur die emittierten Tonnen CO2 mit 25 € sanktionieren, sondern auch eingesparte Tonnen CO2 honorieren. Dieses Modell wäre aus unserer Sicht nicht nur eine Frage der Gerechtigkeit, sondern auch eine langfristig zielführende Maßnahme.
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Ohne Wald

kein Klimaschutz.

Ein schlüssiges Modell liegt seit längerem auf dem Tisch und orientiert sich an dem stofflichen Anteil des zuwachsenden Holzes, der nicht energetisch genutzt wird. Demnach werden pro Hektar Wald und Jahr der ab 2021 festgelegte Preis von 25 € für eine Tonne CO2 mit 4,5 multipliziert, was einer Entlohnung von 112,5 € pro Jahr und Hektar entspricht. Diese Klimaleistungsprämie steigt mit dem festgelegten Anstieg des CO2-Preises auf 55 € im Jahr 2025 auf knapp 250 € pro Hektar und Jahr. In Zukunft müssen zusätzlich zum CO2-Fußabdruck auch andere ökologische Leistungen des Waldes honoriert werden. Dazu zählen beispielsweise die Wasserspeicherfunktion und die Biodiversität. Es wird darüber zu diskutieren sein, wie sich diese Variablen am besten quantifizieren lassen.